Partnerschaft mit Sicherheit

Wäscherei AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Dienstleistungen der Funke GmbH

(Stand 01.2022) 

 

1. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle von der Funke GmbH an den Kunden in Deutschland erbrachten Dienstleistungen (das „Dienstleistungsgut“), unabhängig davon, ob die Parteien eines Dienstleistungsvertrages ausdrücklich auf die AGB Bezug nehmen.

2. Die Funke GmbH weist andere allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden ausdrücklich zurück; deren Anwendung wird ausgeschlossen.  Abweichungen von den AGB sind für die Funke GmbH nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich erklärt wurden.

2. DIENSTLEISTUNGEN

1. Das Waschergebnis hängt stets von den Eigenschaften des Dienstleistungsgutes, sowie der zu entfernenden Verschmutzung und des Verfleckens, sowie den für die Bearbeitung zur Verfügung stehenden Waschverfahrens ab. Die Funke GmbH übernimmt daher keine Gewährleistung für ein bestimmtes Endergebnis.

3. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

1. Der Preis für die Bearbeitung ist der zum Zeitpunkt der Annahme der Dienstleistung in der Preisliste der Funke GmbH genannte Preis. Die Zahlung erfolgt bei Abholung/ Lieferung per Rechnung in 14 Tagen (netto) oder wenn gewünscht per Firmen-Lastschrift mit 14 Tagen und 2 % Skonto.

2. Der Kunde ist nur berechtigt, gegen den Zahlungsanspruch mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder von der Funke GmbH ausdrücklich anerkannten Gegenforderungen aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben.

4. VERTRAGSSCHLUSS

1. Der Vertrag über die Dienstleistung wird dadurch geschlossen, dass Funke GmbH das Dienstleistungsgut zur Bearbeitung gemäß Ziffer 5 annimmt.

5. ANNAHME DER TEXTILIEN

1. Die Funke GmbH ist berechtigt, das Dienstleistungsgut vor der Annahme zu prüfen. Die Funke GmbH kann nach ordnungsgemäßer Prüfung die Bearbeitung des Dienstleistungsgutes ablehnen, wenn es für die Funke GmbH offensichtlich erscheint, dass die von Funke GmbH verwendeten oder zur Verfügung stehenden Bearbeitungsmethoden und/ oder -mittel für die Bearbeitung des Dienstleistungsgutes ungeeignet sind. Soweit die Funke GmbH die Bearbeitung des Dienstleistungsgutes ablehnt, hat die Funke GmbH das Dienstleistungsgut an den Kunden zurückzugeben. Kleidungsstücke und div. Dienstleistungsgut, welches nicht mit einem Pflegekennzeichen ausgestattet sind, werden von der Funke GmbH ohne jegliche Haftung bearbeitet. Die Bearbeitung erfolgt ausschließlich auf Kundenrisiko.

6. PFLICHTEN DER FUNKE GmbH

1. Die Funke GmbH ist verpflichtet, für das Dienstleistungsgut die passende Bearbeitungsmethode auszuwählen. Maßgebend ist das Pflegezeichen des Herstellers. Die Funke GmbH kann sich bei der Auswahl der Methode auf den Pflegehinweis verlassen, der sich auf dem zu bearbeitenden Teil angebrachten Herstelleretiketten befindet, es sei denn, dass der Kunde der Funke GmbH anders lautende Anweisungen gibt.

7. PFLICHTEN DES KUNDEN

1. Der Kunde hat der Funke GmbH bei Annahme des Dienstleistungsguts durch die Funke GmbH auf die Beschaffenheit und das Material des Dienstleistungsgutes, sowie sonstige Besonderheiten, die bei der Bearbeitung des Dienstleistungsguts zu beachten sind (z.B. Schmutz, Schäden, bestimmte Fleckenstellen etc.), hinzuweisen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die Funke GmbH über den Wert des Dienstleistungsguts zu informieren, soweit dieser EUR 500,00 überschreitet.

3. Der Kunde hat sämtliche Gegenstände und Objekte vor der Annahme durch die Funke GmbH aus/ von dem Dienstleistungsgut zu entfernen, insbesondere Wertgegenstände, Metall- und Plastikgegenstände, sowie Papier.

8. RÜCKGABE

1. Das Dienstleistungsgut kann abgeholt werden, bzw. wird von der Funke GmbH wie vereinbart ausgeliefert.

2. Die Funke GmbH kann die Rückgabe des Dienstleistungsgutes bis zur Zahlung des Preises für die Bearbeitung verweigern.

3. Der Kunde ist verpflichtet, das Dienstleistungsgut bei Rückgabe auf Schäden und ordnungsgemäße Bearbeitung zu überprüfen. Der Kunde ist weiter verpflichtet, der Funke GmbH eine etwaige Beschädigung und unsachgemäße Bearbeitung des Dienstleistungsgutes innerhalb einer angemessenen Frist anzuzeigen. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, falls der Kunde die Anzeige nicht binnen zwei Wochen macht, es sei denn, die Beschädigung oder unsachgemäße Bearbeitung ist nicht offensichtlich. Nicht offensichtliche Beschädigungen oder unsachgemäße Bearbeitung müssen der Funke GmbH unverzüglich nach Entdeckung angezeigt werden.

4. Der Kunde ist verpflichtet, das Dienstleistungsgut bei der Rückgabe zu identifizieren und eine etwaige Verwechslung des Dienstleistungsgutes mit dem Dienstleistungsgut eines Dritten unverzüglich anzuzeigen, spätestens jedoch innerhalb von einer Woche nach Rückgabe.

5. Das Dienstleistungsgut muß innerhalb von 6 Monaten nach dem Abholdatum abgeholt werden, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart. Wird das Dienstleistungsgut nicht innerhalb von 6 Monaten nach dem Abholdatum abgeholt, liegt es im billigen Ermessen von der Funke GmbH – wenn der Funke GmbH die Adresse des Kunden nicht bekannt ist – das Dienstleistungsgut auf Kosten des Kunden aufzubewahren, zu verkaufen oder zu versteigern. Der Erlös aus einem Verkauf oder Versteigerung steht dem Kunden zu, abzüglich des Bearbeitungspreises, falls dieser noch nicht gezahlt wurde.

6. Soweit der Kunde Mängel, Schäden oder eine Verwechslung nicht bei Rückgabe des Dienstleistungsgutes anzeigt, hat der Kunde nachzuweisen, dass das Reinigungsgut von der Funke GmbH und nicht zwischenzeitlich von einem Dritten gereinigt oder auf andere Weise behandelt wurde.

9. GEWÄHRLEISTUNG

1. Die Funke GmbH gewährleistet, dass das Dienstleistungsgut ordnungsgemäß mit der geeignetsten Bearbeitungsverfahren behandelt wird, die der Funke GmbH zur Verfügung steht.

2. Ansprüche des Kunden wegen Mängeln setzen voraus, dass der Kunde seine Prüfungs- und Anzeigepflichten ordnungsgemäß erfüllt und der Funke GmbH Mängel unverzüglich schriftlich angezeigt hat.

3.Die Gewährleistungsansprüche des Kunden sind beschränkt auf Nacherfüllung oder Nachbesserung. Der Kunde kann von dem Vertrag nur dann zurücktreten oder Minderung verlangen, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Versuchen die Nacherfüllung oder die Nachbesserung fehlgeschlagen sind.

4. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn die Funke GmbH dem Kunden mitgeteilt hat, dass die Funke GmbH das Dienstleistungsgut nicht bearbeiten kann und der Kunde auf die Bearbeitung (Kundenrisiko Begleitschein) bestand, oder wenn der Kunde bei Entgegennahme des Dienstleistungsgutes durch die Funke GmbH falsche oder irreführende Angaben mit Bezug auf die Beschaffenheit des Dienstleistungsgutes oder andere Tatsachen gemacht hat, die für die Bearbeitung des Dienstleistungsgutes wichtig sind, oder wenn solche falschen oder irreführenden Angaben in den Pflegehinweisen des Herstellers enthalten sind und die Funke GmbH sich darauf verlassen durfte.

5. Die Gewährleistung ist insbesondere ausgeschlossen, wenn das Dienstleistungsgut vor der Bearbeitung durch die Funke GmbH bereits Mängel aufwies, eine ungewöhnlich geringe Strapazierfähigkeit, Webfehler oder ungenügende Fadenstärke besitzt, nicht farbecht ist oder Metallgegenstände ungenügenden Rostschutz besitzen.

6. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden wegen Mängeln verjähren innerhalb von 12 Monaten nach Rückgabe des Dienstleistungsgutes.

10. HAFTUNG

1. Die Haftung von der Funke GmbH ist ausgeschlossen für normalen Verschleiß, Schrumpfung, sowie Verlust und Beschädigung von Knöpfen, Schnallen, Reißverschlüssen, Gummibesatz, Strass und Pailletten oder anderen an dem Dienstleistungsgut angebrachten Gegenständen.

2. Soweit der Kunde entgegen Ziffer 7.3 Gegenstände in/ an dem Dienstleistungsgut belassen hat, ist die Haftung von der Funke GmbH für Schäden an oder Verlust dieser Gegenstände ausgeschlossen und der Kunde haftet für Schäden durch diese Gegenstände an dem Eigentum von der Funke GmbH oder Dritten. Sollte der Verstoß gegen Ziffer 7.3 ein Abbruch des Waschprogrammes verursachen, trägt der Kunde die daraus resultierenden Kosten in Höhe von 50€.

3. Die Funke GmbH haftet bei Verlust des Dienstleistungsgutes begrenzt in Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Für Bearbeitungsschäden haftet die Funke GmbH nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbegrenzt in Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Die Haftung für Folgeschäden, immaterielle Schäden, Gewinnausfall und/oder mittelbare Schäden ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

4. Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder wegen Tod, Körperverletzung oder Gesundheitsbeschädigung oder in Verbindung mit einer Garantie bleiben unberührt.

11. VERSCHIEDENES

1. Der Dienstleistungsvertrag und die AGB unterliegen deutschem Recht.

2. Erfüllungsort ist der Sitz der Funke GmbH.

3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder des Dienstleistungsvertrages oder eine später aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise ungültig sein oder werden oder sich eine Lücke herausstellen, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der ungültigen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke gilt mit Rückwirkung diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, die rechtlich und wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was der Funke GmbH und der Kunde gewollt haben oder nach dem Zweck dieser Vereinbarung gewollt hätten, wenn sie diesen Punkt beim Abschluss der Vereinbarung bedacht hätten. Beruht die Nichtigkeit einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so gilt die Bestimmung mit einem dem ursprünglichen Maß am nächsten kommenden rechtlich zulässigen Maß als vereinbart.

ACHTUNG!

Wir haften nach unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Höhe des Zeitwertes, höchstens jedoch bis zum 15-fachen Reinigungspreis.