Partnerschaft mit Sicherheit

AGB

Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Allgemeines
1.1 Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen (VL) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen mit uns abgeschlossenen Rechtsgeschäfte, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist.
1.2 Unseren VL widersprechende Bedingungen unseres Vertragspartners finden auf die mit diesem getätigten Rechtsgeschäfte keine Anwendung; wir widersprechen diesen Bedingungen hiermit ausdrücklich.
1.3 Machen wir in einem Einzelfall von den uns zustehenden Rechten keinen Gebrauch, so ist damit kein Verzicht auf diese Rechte für die Zukunft verbunden.
1.4 Sollte eine dieser VL unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen VL nicht berührt.

2. Vertragsabschluss
2.1 Unsere Angebote sind unverbindlich.
2.2 Sämtliche Angaben über Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen, Preislisten, Prospekte und Kataloge, die mit der Ware oder mit unseren Angeboten in Zusammenhang stehen, dienen lediglich der Beschreibung der Produkte und sind weder als Beschaffungsangabe, als Zusicherung einer Beschaffenheit, als Zusicherung einer Eigenschaft noch als Abgabe einer Garantie zu verstehen.
2.3 Rechtzeitige und ordnungsgemäße Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.

3. Preise
3.1 Unsere Preise verstehen sich ab Lager in Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.2 Von uns bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Warenmenge.
3.3 Bei Geschäften mit Unternehmern gelten grundsätzlich die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise.
3.4 Bei Geschäften mit Unternehmern sind wir berechtigt, die Preise zu ändern, wenn die für den vereinbarten Preis maßgeblichen Konditionen sich geändert haben oder der Lieferant berechtigterweise seine Preise nachträglich nachweislich erhöht hat.
3.5 Die Verpackung berechnen wir zum Selbstkostenpreis, nehmen sie aber nicht zurück.

4. Lieferung und Gefahrtragung
4.1 Teillieferungen sind zulässig.
4.2 Lieferdaten (Liefertermine und -fristen) sind unverbindlich. Lieferverzug setzt schriftliche Mahnung des Vertragspartners voraus. Andere Rechte des Vertragspartners als Rücktritt nach angemessener Fristsetzung, insbesondere Ansprüche auf Ersatz eines Verzugsschadens, sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Nichteinhaltung der Lieferfrist von uns grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet worden ist.
4.3 Die Lieferung wie auch Rücklieferung erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Vertragspartners
4.4 Versenden wir die Ware auf Wunsch des Vertragspartners an einen anderen Ort, so gehen die Transportrisiken wie auch das Zeitrisiko auch dann zu seinen Lasten, wenn der Transport zum Bestimmungsort für ihn „frachtfrei“ erfolgt.
4.5 Wir haben das Recht zur Verschiffung oder Versendung der Ware in einer oder mehreren Teilpartien mit und ohne Umladung.
4.6 Der Abschluss einer Versicherung, insbesondere Transportversicherung, ist Sache des Vertragspartners.
4.7 Wir wählen Verpackungen, Versandart und Versandweg nach unserem pflichtgemäßen Ermessen aus

5. Leistungshindernisse
5.1 Der Vertragsabschluss erfolgt vorbehaltlich der erforderlichen Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen sowie sonstigen erforderlichen behördlichen Genehmigungen.
5.2 Bei höherer Gewalt sowie bei Umständen, bei denen wir weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt haben, sind wir berechtigt, die Lieferung bis zum Ablauf einer angemessenen Frist nach Beseitigung der Unmöglichkeit oder des Unvermögens hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass unser Vertragspartner und gegenüber irgendwelche Rechte hat. Dauert die Behinderung jedoch länger als 3 Monate, ist unser Vertragspartner nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertag zurückzutreten.

6. Zahlung, Fälligkeit, Verzug, Aufrechnung, Zurückbehaltung
6.1 Unsere Rechnungen sind 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wir sind berechtigt, gegenüber Kaufleuten Verzugszinsen von bis zu 8%, gegenüber Verbrauchern bis zu 5% über dem sog. Basiszinssatz zu berechnen.
6.2 Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2% Skonto, wenn alle früheren Rechungen beglichen sind.
6.3 Zahlungsverzug tritt ohne Mahnung ein, bei Fälligkeit unserer Forderungen entsprechend dem auf der Rechnung ausgewiesenen Fälligkeitsdatum. Wir sind berechtigt, für jede Mahnung eine Kostenpauschale in Höhe von € 5,00 zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer zu berechnen.
6.4 Bei Verzug sind alle offenstehenden auch nicht fälligen Forderungen ohne jeden Abzug sofort zur Zahlung fällig.
6.5 Stellt sich nach Vertragsabschluss heraus, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse des Vertragspartners für Kreditgewährung nicht geeignet sind, so sind wir berechtigt, nach unserer Wahl Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen wegen fälliger oder noch nicht fälliger Ansprüche aus sämtlichen bestehenden Verträgen innerhalb angemessener Frist zu beanspruchen und Erfüllung bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verweigern.

7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller auch künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, gleichgültig aus welchem Rechtsgrunde, vor, auch wenn eine Kaufpreiszahlung für bestimmte bezeichnete Lieferungen erfolgt. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung.
7.2 Der Vertragspartner ist berechtigt, über die Ware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu verfügen. Zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist er nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass
7.2.1 die Forderung aus der Weiterveräußerung auf uns übergeht,
7.2.2 der Vertragspartner den schriftlichen Vorbehalt macht, dass das Eigentum erst mit vollständiger Zahlung an uns auf seinen Kunden übergeht und
7.2.3 die eingezogenen Beträge verwahrt und sofort an uns ausgekehrt werden.
7.3 Der Vertragspartner tritt bereits hiermit die Forderung aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen seinen Kunden an uns ab.
7.4 Solange der Vertragspartner seiner Zahlungspflicht uns gegenüber nachkommt, ist er zum Einzug der uns im voraus abgetretenen Forderungen ermächtigt. Diese Einziehungsbefugnis ist jedoch jederzeit ohne Angabe von Gründen widerruflich.
7.5 Der Vertragspartner ist auf Verlangen von uns zur Benennung seiner Verkaufsschuldner und zur Offenlegung der Forderungsabtretungen verpflichtet.
7.6 Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug oder Fälligkeit die sofortige Herausgabe unserer Waren zu verlangen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Vorbehaltsware getrennt von anderen Waren zu lagern, als unser Eigentum zu kennzeichnen und sich jeder Verfügung zu enthalten. Wir sind berechtigt, die Ware freihändig ohne vorherige Androhung durch Verkauf oder Versteigerung zu verwerten. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, jederzeit vom Vertragspartner Auskunft über Verbleib der gelieferten Ware zu verlangen, zum Zwecke der Kontrolle dieser Angaben jederzeit die Betriebsräume des Vertragspartners zu besichtigen und die Geschäftsbücher des Vertragspartners einzusehen.
7.7 Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen um insgesamt mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Vertragspartners insoweit zur Freigabe der Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
7.8 Erfolg ein Kaufvertrag über Eigentumsvorbehalt, so sind wir zum Rücktritt von diesem Kaufvertrag berechtigt, wenn gegen den Vertragspartner ein Antrag auf Einleitung des Insolvenzantragsverfahrens gestellt wird.

8. Produkthaftung
8.1 Unsere Produkte sind überwiegend Naturprodukte oder deren Verarbeitungen. Soweit unsere Produkte nur für den beruflichen Gebrauch (gewerblich oder industriell) oder den Freizeitbereich bestimmt sind, dürfen sie auch nur dort zum Einsatz kommen. Für einen anderweitigen Einsatz sind sie nicht geeignet, und wir übernehmen insoweit auch keine Haftung.
8.2 Unsere Vertragspartner erhalten bei Anfrage sämtliche von uns vorliegenden Informationen über die von uns vertretene Ware, insbesondere im Hinblick auf uns bekannte spezifische Gefahren der Produkte. Wenn der Vertragspartner die von uns erworbenen Produkte im Einzelhandel vertreiben will, muss er sich vorab bei uns informieren, ob dem Einzelhandel hinsichtlich der uneingeschränkten Verwendbarkeit der Produkte durch Endverbraucher Informationen vorliegen. Ggf. werden wir den Abnehmer umfassend über die Eignung der Produkte informieren.

9. Gewährleistung
9.1 Der Vertragspartner hat die Ware unverzüglich nach Eintreffen zu untersuchen. Rügen wegen offensichtlicher Mängel müssen unverzüglich, innerhalb von 8 Tagen, schriftlich bei uns geltend gemacht werden. Andere nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach ihrer Feststellung uns schriftlich bekannt zu geben. Bei verspäteter Rüge erlöschen jegliche Gewährleistungsansprüche.
9.2 Durch Verhandlungen über Mängelrügen verzichten wir nicht auf den Einwand, dass die Mängelrüge nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend gewesen sei.
9.3 Sind die gelieferten Waren in irgendeiner Art und Weise verändert worden, erlöschen jegliche Gewährleistungsansprüche.
9.4 Handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare geringfügige Abweichungen bezüglich Sortiment, Qualität, Farbe, Breite, Gewicht, Ausrüstung oder Design der Ware begründen keinen Anspruch auf Gewährleistung.
9.5 Ist eine Mängelrüge gerechtfertigt, so leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Nachlieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung) binnen angemessener Frist. Schlägt die Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist fehl, oder ist uns die Nacherfüllung nicht zuzumuten, so ist der Vertragspartner zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrage berechtigt. Schadensersatzansprüche oder Ansprüche auf Aufwendungsersatz sind ausgeschlossen, es sei denn, unsererseits liegen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Bei berechtigter Mängelrüge ist der Vertragspartner nicht befugt, die gerügte Ware an uns zurückzusenden. Wir holen diese innerhalb angemessener Frist nach erfolgter Rüge auf unsere Gefahr und Kosten ab. Rückgriffsansprüche unseres Vertragspartners (§478 BGB) sind ausgeschlossen, wenn unser Vertragspartner nicht oder nicht rechtzeitig seiner Pflicht zur unverzüglichen Rüge gemäß §377 HGB nachgekommen ist. Wir leisten Ersatz für die notwendigen und nachgewiesenen Kosten der Nacherfüllung, welche unserem Vertragspartner aufgrund eigener Inanspruchnahme durch seinen Kunden entstanden sind. Unsere Gewährleistungspflichten ruhen, solange unser Vertragspartner fällige Rechnungen nicht bezahlt.
9.6 War die Mängelrüge ungerechtfertigt und sandte der Vertragspartner die Ware gleichwohl an uns zurück, sind wir berechtigt, entweder die Annahme der Ware zu verweigern oder nach Annahme für die Überprüfung und Bearbeitung der Warenrücksendung eine Gebühr bis zu 10% des Nettowarenwertes, mindestens aber € 15,00 sowie alle weiteren mit der Rücksendung im Zusammenhang stehenden Kosten und Auslagen dem Vertragspartner zu berechnen.

10. Verjährung
10.1 Sämtliche Gewährleistungsansprüche des Unternehmers im Hinblick auf Mängel der Ware, einschließlich etwaiger Schadensersatzansprüche und Ansprüche auf Aufwendungsersatz, verjähren im kaufmännischen Verkehr in einem Jahr, beginnend mit der Ablieferung der Ware bei dem vereinbarten Bestimmungsort.
10.2 Diese Bestimmung gilt nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.

11. Datenspeicherung
Der Vertragspartner ist ausdrücklich damit einverstanden, dass wir seine Daten – soweit dies geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig ist – EDV-mäßig speichern und verarbeiten.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
12.1 Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Versandort der Ware, für die Verpflichtungen des Vertragspartners unser Sitz.
12.2 Gerichtsstand für beide Teile, auch für Wechsel- und Scheckklage ist, sofern der Vertragspartner Unternehmer, öffentlich-rechtliche Körperschaft oder öffentlich-rechtliches Stiftungsvermögen ist, Ratingen, sofern sich der Rechtsstreit auf ein Rechtsverhältnis nach diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen bezieht.

13. Anzuwendendes Recht
13.1 Auf die mit unserem Vertragspartner abgeschlossenen Verträge findet ausschließlich das sonst geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.