Effektiver Arbeitsschutz ist Chefsache.
Nicht jede Maßnahme im Arbeitsschutz ist auch für alle Branchen geeignet. Die grundlegenden Anforderungen an die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) sind aus diesem Grund in der Richtlinie 89/686/EU festgelegt.
Produkte für den Arbeitsschutz müssen so entwickelt und hergestellt werden, dass der individuelle Anwender alle Arbeiten, die mit körperlichen Risiken verbundenen sind, normal ausüben kann und dabei möglichst optimal geschützt ist. Im Gegenzug darf die PSA aber auch keine Gefahren, Störungen und Behinderungen verursachen, wenn sie im Einsatz ist.
Nach der Rahmen-Richtlinie 89/391/EWG und der Benutzungs-Richtlinie 89/656/EWG ist der Arbeitgeber verpflichtet, Mitarbeitern erforderliche Sicherheitsausrüstungen kostenlos zur Verfügung zu stellen. Das gilt nur, wenn es nicht möglich ist, alle am Arbeitsplatz potentiell auftretenden Gefahren durch betriebstechnische oder organisatorische Maßnahmen auszuschließen. Aber das ist ein Fall, der nahezu unmöglich ist. Deshalb ist es äußerst wichtig, gleich für die richtige Ausrüstung der Mitarbeiter zu sorgen. Wir beraten Sie gerne.