Der § 5 als ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsschutzgesetzes regelt die Gefährdungsbeurteilung der Arbeitssicherheit. Die Wichtigkeit präventiver Vorsorgemaßnahmen, um die Sicherheit und die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten ist von zentraler Bedeutung. Wesentliche Bestandteile, um einen umfangreichen Arbeitsschutz umzusetzen sind Haut- und Handschutzpläne.
Sowohl beim Umgang mit Gefahrstoffen als auch beim regelmäßigen reinigen mit Desinfektionsmitteln werden Hautoberflächen stark belastet, was statistisch gesehen häufig der Grund für ernsthafte Erkrankungen ist. Der Hautschutzplan hilft Ihren Mitarbeitern mit diesen Gefahren richtig umzugehen.
Ein Hautschutzplan muss immer dann erstellt werden, wenn eine Gefährdungsbeurteilung vorliegt, die das Vorhandenseins spezieller Gefahren für die Haut dokumentiert.
Der Mitarbeiter kommt während seiner Tätigkeit in direkten oder indirekten Kontakt (Schutzkleidung) mit Gefahrenstoffen, die über sensibilisierende, reizende oder ätzende Eigenschaften verfügt.
Die Pflicht den Hand- und Hautschutzplan zu erstellen liegt direkt beim Arbeitgeber. Dieser kann die Aufgabe jedoch delegieren und sich von der Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt und anderen verantwortlichen Personen Unterstützung einholen. Der Plan wir dann am besten am Schwarzen Brett der Firma ausgehängt, oder zumindest so, dass er für alle gut sichtbar ist.
Des Weiteren wird der Inhalt des Hautschutzplans den Mitarbeitern bei der regelmäßigen Unterweisung nach §12 des Arbeitsschutzgesetzes mitgeteilt.
Gerne unterstützen wir Sie mit unseren Experten bei der Erstellung des Planes bei Ihnen vor Ort.
Der Haut- und Handschutzplan beinhaltet eine Reihe verschiedener für die Arbeitssicherheit relevanten Informationen. Dazu gehören folgende Informationen,
Hautschutzmittel führen wir in den verschiedensten Ausprägungen. Man verwendet sie immer dann, wenn eine hautbelastende Tätigkeit ansteht, zum Schutz vor Arbeitsstoffen oder auch vor Sonneneinstrahlung. Andere Hautschutzmitteln bewahren die Haut vor Erweichung, spenden Feuchtigkeit oder erleichtern die spätere Reinigung.
Die Verwendung von Hautschutzmitteln kann das Tragen von Schutzhandschuhen hingegen nicht ersetzen. Auch zu diesem Themenfeld beraten wir sie gerne fachmännisch.
Kein Schutzhandschuh schützt vor allen Gefährdungen. Abhängig von Material und Bauart können die unterschiedlichsten Schutzziele erreicht werden. Die am häufigsten verwendeten Materialien sind Kunststoffe (Elastomere, Thermoplaste, Laminate), Gestricke/Gewebe (auch beschichtet) sowie Leder.
Auf sämtlichen Schutzhandschuhen finden sie individuelle Kennzeichnungen, gegen welche Gefahren sie schützen. Bestandteil der Kennzeichnung sind neben dem CE-Zeichen auch die spezifischen Piktogramme. Die im Holz- und Metallbereich gängigsten sind:
Bei Gefährdungsarten wie z. B. Hitze, Feuer, Kälte oder auch bei mechanischen und chemischen Risiken werden zusätzlich dem Piktogramm die geprüften Eigenschaften und das dort erzielte Leistungsniveau hinzugefügt. Dadurch fällt es im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung leichter individuell auf die Anforderungen des Arbeitsplatzes den richtigen Handschuh zu finden. Auch bei dieser Auswahl helfen Ihnen unsere Mitarbeiter vor Ort kompetent.
Kommen Gefahrstoffe zum Einsatz ist die Auswahl eines geeigneten Schutzhandschuhs von besonderer Bedeutung. Alle notwendigen Informationen hierzu finden sie im Abschnitt 8 des Sicherheitsdatenblatts aufgeführt. In der Anlage 8 der TRGS 401 finden sie einen Ablaufplan zur Auswahl der geeigneten Handschuhe. Darüber hinaus ziehen wir als weitere Auswahlhilfen die DGUV Information 212-007 „Chemikalienschutzhandschuhe“ mit der in Anhang 1 enthaltenen Checkliste zur Auswahl von Schutzhandschuhen zu Rate. Natürlich ist auch die Einbeziehung Ihrer Beschäftigten bereits bei der Vorauswahl der Schutzhandschuhe ein wesentlicher Faktor für eine gute Trageakzeptanz.
In einer Betriebsanweisung finden die Beschäftigten Hinweise, welche Schutzhandschuhe bei Ihren Tätigkeiten geeignet sind.
Gebotszeichen „Handschutz benutzen“
Schutzhandschuhe müssen in Bereichen benutzt werden, die mit dem Gebotsschild „Schutzhandschuhe tragen“ gekennzeichnet sind.
Verbotszeichen „Schutzhandschuhe tragen verboten“
Besteht die Gefahr, von rotierenden Maschinenteilen erfasst zu werden, z. B. an offenen Bohr-, Fräs- oder Drehmaschinen, ist der Einsatz von Schutzhandschuhen verboten.
Optimalen Trageschutz erreichen sie nur dann, wenn die Handschuhe auch sachgerecht verwendet werden. Wir beraten unsere Kunden beim Umgang mit Schutzhandschuhen dahingehend folgende Regeln zu beachten:
Individuelle Vermessung in Ihrem Betrieb
Ergänzend zu unseren umfassenden Beratungsdienstleistungen bieten wir Ihnen auch individuelle Vermessungen in Ihrem Betrieb an. Nur wenn Schuhe und Arbeitskleidung auch zu 100 Prozent passen, bieten sie den optimalen Schutz und Tragekomfort und sorgen so für zufriedenere und produktivere Mitarbeiter. Unsere Produktspezialisten erfüllen für sie bis hin zu Maßanfertigungen alle Ihre Wünsche an die benötigte Passform.
Gerne kommen wir auf Wunsch zum Beispiel auch an Ihren Gesundheitstagen zu Ihnen, um Ihre Mitarbeiter zu beraten, Schuhpässe zu erstellen oder auch Hautanalysen durchzuführen.