Partnerschaft mit Sicherheit

Mit Sicherheit einen Schritt voraus

DGUV REGEL 112-191

Nach der Fusion von Berufsgenossenschaften und öffentlichen Unfallversicherungsträgern hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung eine Vereinheitlichung und Umbenennung der Vorschriftenwerke vorgenommen. Die BGR 191 heißt seit 2014 DGUV 112-191.

Die Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit dienen der Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Die DGUV Regel 112-191 beschäftigt sich mit der Benutzung von Fuß- und Knieschutz…

… Im Januar 2007 ist eine Änderung der früheren Richtlinie BGR 191 in Kraft getreten. Diese Änderung besagt, dass bei jeder orthopädischen Anpassung von Sicherheitsschuhen geprüft werden muss, ob diese weiterhin den Anforderungen der Norm EN ISO 20345 gemäß Zertifikat entsprechen. Diese Prüfung muss durch ein offizielles Prüfinstitut durchgeführt werden, welches anschließend eine EG-Baumusterprüfbescheinigung ausstellt.

 

Der passende Schuh mit wenigen Schritten:

  1. Auswahl und Beschaffung des gewünschten Schuhs aus dem ELTEN Sortiment bei Funke GmbH
  2. Einreichen der ärztlichen Bescheinigung mit Angabe der Art der gewünschten Maßnahme beim Orthopädieschuhmacher/Sanitätshaus Ihrer Wahl
  3. Der Orthopädieschuhmacher/das Sanitätshaus lädt sich die Fertigungsanweisung für die Zurichtung/die Einlage von der ELTEN Website unter www.elten.com/ortho Menüpunkt Fertigungsanweisungen herunter
  4. Beschaffung des individuell benötigten Materials durch den Orthopädieschuhmacher/das Sanitätshaus
  5. Der Orthopädieschuhmacher/das Sanitätshaus führt die notwendige Maßnahme durch
  6. Abrechnung der vorgenommenen Maßnahme durch den Orthopädieschuhmacher/das Sanitätshaus
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